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Brief an den Geschäftsführer des Jobcenters Berlin Mitte:

 
 

 

 Berlin, den 13.10.2015

Sehr geehrter Herr Xxxxxxx –

 

wie ist es möglich,

dass Ihr Personal in seinem Widerspruchsbescheid vom 02.10.2015

MIT KEINEM EINZIGEN WORT

auf die von mir im Widerspruch vom 22.08.2015

vorgebrachten Gründe eingeht?

 

Ist es nicht Aufgabe Ihres Personales, die von mir vorgebrachten Gründe zu würdigen?

 

Habe ich nicht ein Recht auf die Bearbeitung meiner Gründe?

 

Mit freundlichem Gruß
und in Erwartung einer Antwort
- aus dem 103.ten Hungertag -

 

Ralph Boes

 

 

 


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