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Zum Umgang mit den für juristische Auseinandersetzungen gegebenen Spendengeldern:
Liebe Freunde,
wir haben von den von euch an die
BbG gegebenen Spendengeldern jetzt ein
juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, durch das
die Menschenrechts- und Verfassungsbrüche in Hartz IV allgemein
juristisch aufgearbeitet werden soll. Das Verfassungsproblem des
Sanktionssystems soll mit allen Paragraphen und Kommentaren zu sehen sein, so dass
jeder, der klagen will und jeder Anwalt sich daran bedienen kann.
In einem weiteren Schritt soll eine „Richtervorlage“
formuliert werden, eine Art der Aufbereitung des Gutachtens für
konkrete Klageschriften, welche es schon dem ersten Richter (dem
Richter in der ersten Instanz) erlaubt,
unter Umgehung des großen Instanzenweges den Fall direkt dem
Verfassungsgericht vorzulegen …
Alles wird
veröffentlicht, so dass jeder sich für seinen
Prozess bedienen kann.
Damit kann das
Spendengeld vollständig zum Nutzen der Allgemeinheit eingesetzt und muss
nicht für die mich persönlich betreffenden anwaltlichen Beratungen
oder Prozesse verwendet werden. Ich kann kaum sagen, wie sehr ich
darüber glücklich bin.
Die
mir persönlich entstehenden Beratungs- und Prozesskosten sind z.Zt.
noch durch Beratungs-
und Prozesskostenhilfe abgedeckt. Bei meiner Klage gegen die mir
vom November 2012 nur erst verbliebene 30-Prozent-Sankton (60 weitere
Prozent sind ja von der Behörde wegen Fehlerhaftigkeit und Nichtigkeit
freiwillig zurückgenommen worden) werden Gutachten und Richtervorlage aber
von entscheidender Bedeutung sein.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Gutachten und Richtervorlage zu einem
guten Ergebnis kommen.
Der Enthusiasmus unter den beteiligten Juristen und Experten, die vielfach auch ehrenamtlich
mitarbeiten, ist jedenfalls sehr hoch.
Mit herzlichem Dank
für eure so schöne Mithilfe
und
herzlichem Gruß –
euer
Ralph
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