Brandbrief         Mitunterzeichnen         Infos/Berichte     l     Weiteres     l     Impressum

             
   

Persönliche Ratschläge zum Umgang mit dem Jobcenter

 

 

Ich werde oft gefragt, wie man selber, als Privatmensch und ohne öffentlichen Rückhalt zu haben, mit dem Jobcenter umgehen kann. Da ich kein Jurist bin, kann ich hier nur persönlichste Ratschläge geben, deren Anwendung jeder vollständig selbst verantworten muss. Fragen Sie auf jeden Fall auch ihren Rechtsanwalt, Arzt oder Psychiater. :-)

 

Leuchtendes Beispiel:

- ist für mich der ruhige, selbstbewusste Umgang mit dem Amt von Torsten Büscher

- Torstens Büschers neue Webseite: http://www.projekt-peine.de/

 

Eingliederungsvereinbarung:

- Allgemeine Grundsätze für den Umgang mit der Eingliederungsvereinbarung + Flyer zum Thema >>

- Falls man die EGV unterschreiben will, kann man das unter Anfügung folgenden Vorbehaltes tun.
     Eine Webseite, bei der die rechtliche Bedeutung des Vorbehaltes erläutert wird: s.hier >>

     Erfahrungen von Matthias Kleespies

- Falls man genötigt wird, die EGV VOR Abgabe des Hartz4-Antrages zu unterschreiben: s.hier>>

- Hinweis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010 s.hier>>

 

Erfolgsmeldungen:

 

- Erfolgreicher Widerspruch eine Dresdner Mitstreiterin gegen einen Verwaltungsakt
 

- Der Widerspruch von G. und U. S. gegen den Verwaltungsakt >>
  und die amtliche Rücknahme des Verwaltungsaktes >>


- Auch Karl K hatte Erfolg. Auch seine Verwaltungsakte wurden zurückgenommen:
   - Widerspruch zur EGV vom 25.06.2012
      - Rücknahmebescheid

   - Widerspruch zur EGV vom 29.06.2012

         - Rücknahmebescheid
 

 

Literatur:

Zwangsarbeit / Ein-Euro-Job:

- Matthias Härtel: Kleiner Leitfaden, wie man sich erfolgreich gegen die Zwangsarbeit 'Ein-Euro-Job' zur Wehr setzen kann

- Max Kern: Zur Frage der Vereinbarkeit von Recht und Praxis der Arbeit nach § 16 Abs. 3 SGB II i.V.m. § 31 SGB II mit dem IAO-Übereinkommen (Nr. 29) über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930 (Hans Böckler Stiftung)

Sehr empfehlenswert:
Der neue Ratgeber gegen Hartz IV-Schikanen:

- Chris Wolker: Wehrt Euch mit §§

 

Darüber hinaus gilt allgemein:

Gehen Sie nie allein zum Amt, nehmen Sie immer eine Begleitperson mit, die entweder das Gespräch als stiller Beistand protokolliert oder Sie als sachkundiger Beistand aktiv in Gesprächen unterstützt.
Das Recht dazu haben sie: § 13 Abs. 4 SGB X

 

Weitere wichtige Tipps

- zum Thema Eingliederungsvereinbarung gibt es hier >>

- zum Thema "Meldetermine richtig Wahrnehmen" gibt es hier >>

 

 

zurück