An Jobcenter …....... Straße
Ort
Ihre Grundgesetz-, Menschenrechtswidrigen Massnahmen/Sanktionen gegen mich, mein Zeichen …..... (bitte immer bei Schriftverkehr angeben!), Aufforderung zur sofortigen Wiederaufnahme meiner Sozialhilfe-Unterstützung, Nachzahlung der widerrechtlich einbehaltenen Summen, Kostennote, Schadensersatz-Zwischenabrechnung, Vereinbarung
an dieser Stelle darf ich Sie, Herr Vor-, Zuname, persönlich darauf hinweisen, dass ich mich hiermit ausdrücklich und unwiderruflich Kraft meines Selbstbestimmungsrechts, nach Art. 2 Absatz 1 GG, zur „Natürlichen Person“ erklärt habe, die weder dem Willen, einer Übereignung oder dem Verfügungsrecht eines Dritten als Sache unterliegt und ich als Deutscher Staatsangehöriger und Bewohner des Bundesgebietes, nach Art. 25 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, berechtigt und verpflichtet bin, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, kurz GG genannt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, als auch die in Artikel 25 GG festgelegten Rechte und Pflichten, nach besten Kräften und Gewissen zu achten, zu schützen und zu verteidigen, wie es in seinem Wesen nach der Aufgabe eines mündigen Bürgers, des tatsächlichen Souverän, mit allen Rechten, Pflichten und Grundfreiheiten innerhalb dieses Gebietes zukommt. Dieses Schreiben dient als Schutzschrift meiner Rechtsschutzbedürfnisse. Es ist mir also von daher verboten, nicht nur ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt anzutasten, als auch einen Eingriff in nur eines dieser Grundrechte zuzulassen, der die verfassungsmäßige Ordnung und/oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, oder die Bewohner nach Artikel 25 GG, gefährdet. Von diesen Rechten und Pflichten mache ich insbesondere auch Ihnen gegenüber persönlich, Herr Vor-, Zuname, als auch der ARGE/Jobcenter ….... als Ganzes gegenüber, notfalls vom Artikel 20 Absatz 4 GG, sowie vom § 227 BGB Gebrauch. Im Übrigen weise ich Sie höflich darauf hin, dass ich Sie hiermit persönlich wegen bereits ergangener Verstöße meiner Grundrechte Art. 1 – 4 GG, 11-13 GG, 18-20 GG, Artikel 25, 28, 31, 33, 37, 93, 100, 103 und 140 GG, sowie den Bestimmungen des 4. Gesetz über die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBL.II S. 686, 935), der 5. Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBL II 2002 S. 1054) nach den Artikeln 1 bis 5, Artikel 14 und 15, 17 und 18, dem 6. Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBL. II S. 1072) und dem 8. Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind (BGBL. II S. 1074) richtet, sowie gegen die Bestimmungen des Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (BGBL. II S. 428) richtet. Sie persönlich und vollumfänglich unter Einbezug von Schadenersatzes nach Art. 34 GG, § 839 BGB, § 36 BeamtStG, sowie § 63 BBG und mithilfe aller sonst zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln haftbar mache. Gleiches gilt für Ihre Kollegen, als auch für die Fa. Jobcenter …... insgesamt, diesen gehen gesonderte Mitteilungen, sowie Schadensersatzforderungen in den nächsten Tagen zu! Die bereits getätigten, aber auch zukünftige Verstöße gegen eines dieser Grundrechte Ihrerseits oder eines Ihrer Kollegen und der Fa. Jobcenter ….. werden mittels Strafanträge zur Anzeige gebracht, als auch sämtliche mir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, zur Abstellung eines jeglichen Verstoßes gegen ein Grundrecht, Menschenrecht oder eine Grundfreiheit, juristisch voll ausgeschöpft! Die verfassungsmäßigen Grundrechte des GG sind subjektive öffentliche Rechte mit Verfassungsrang, die alle Staatsgewalten binden. Bei Verstoß bleibt der Rechtsweg nach Artikel 93, Absatz 1 Nr. 4a GG offen. Ich verbiete Ihnen daher vorab ausdrücklich, aus Rechtsschutzbedürfnissen meiner Person, jeden Verwaltungsakt nach § 31 SGB X in Verbindung jeglicher Art von Sanktionen, die Sie mir, Herr Vor-, Zuname, und/oder einer/eine Ihrer Kollegen/Kolleginnen bzw. Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, Vorgesetzter/Vorgesetzte und/oder die Fa. Jobcenter …..... auferlegen wollen bzw. auferlegt haben und kündige sowohl rückwirkend, als auch zukünftig die volle Ausschöpfung von Rechtsmitteln an, sollten Sie persönlich, Herr Vor-, Zuname oder oben genannter Personenkreis solche Sanktionen ausgesprochen haben, diese genehmigt oder ausgesprochen haben bzw. das in Zukunft tun.
Bei Verstoß spreche ich gegen Sie und Ihre Vorgesetzten die
Besorgnis der Befangenheit gemäß
§ 17 SGB
X aus, weshalb
§ 16 SGB
X, §
20 und
§ 21 SGB
X anzuwenden sind. Weiters erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich
weder jetzt noch zukünftig einem Begehren zur Anerkennung einer
Eingliederungsvereinbarung (EGV) nach
§ 15
SGB II nachkommen werde, da weder Sie noch die Fa. Jobcenter
…...... zum Einen über keine
Rechtsgrundlage hierüber verfügen und zum Anderen, dass Sie keinen
Rechtsanspruch auf eine solche haben (Az:
B 4 AS 13/09 R). Nach Buchstaben und Gesetz ist Ihre Institution weder Amt noch Behörde, sondern per Legaldefinition nur eine Agentur mit Umsatzsteueridentifikationsnummer (DE................). Sie sind daher nichts weiter als ein Dienstleistungs- und Handelsgewerbe, das nach § 34 HGB seinen Geschäftsbetrieb versieht. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (örV) mit mir kann also auch hierbei nicht beansprucht werden, da ein solcher örV lediglich zwischen einer Behörde und einer natürlichen oder juristischen Person geschlossen werden kann, insofern sie beidseitig ihre Willenserklärung bekunden. Als ein Gewerbebetrieb können Sie daher bestenfalls einen privatrechtlichen Vertrag mit mir abschließen, sofern ich das möchte. Jedoch haben Sie auch hier keinen Rechtsanspruch auf das Zustandekommen irgendeines Vertrages. Sie sind, ob Sie das nun verstehen wollen oder nicht, zur Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Rechtsanspruch auf Gegenleistung in Form eines Vertrages, gesetzlich verpflichtet. Sie haben mir daher eine offenkundige Rechtsgrundlage schriftlich nach § 126 BGB und § 33 Absatz 3 SGB X vorzulegen, falls Sie eine andere Meinung vertreten.
Ich darf Sie vorsorglich jedoch daran erinnern, dass die
Sozialgesetzgebung nur ein untergeordneter Teil des GG und des BGB ist,
infolgedessen nicht über ihnen stehen (Normenhierarchie). Das GG mit
Verfassungsrang jedenfalls, darf keinesfalls in seinem Wesensgehalt
angetastet werden. Ein Zwang zur Anerkennung oder zur Unterschrift
jeglicher Art einer EGV Ihrerseits oder der Fa. Jobcenter
…...... allgemein, ist ein
Verstoß gegen
Artikel 2
Absatz 1 GG,
§123 BGB
und wird gemäß
§ 240
StGB,
§ 241
StGB,
§ 253
StGB,
§ 263
StGB und
§ 266
StGB bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht und
öffentlich gemacht!
Zu den bereits angekündigten Rechtsmitteln wird zusätzlich
nach §
223 StGB und
§ 224
StGB Strafantrag erstattet und dies öffentlich gemacht. Sie haben sich
zwingend an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, unter Aktenzeichen
1 BvL 1/09 vom
09.02.2010 zu halten, das mit Recht erkannte, dass Sanktionen dem GG
entgegenstehen und somit verfassungswidrig sind. Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jeden Schaden, den er ohne gültige Rechtsgrundlage verursacht hat! Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden. Weitere Informationen und Nachträge bleiben vorbehalten!
Sollten Sie sich ggf. daran mitschuldig machen, dass mir ein
Schaden – welcher Art auch immer – durch Ihr Handeln zugefügt werden
sollte, werde ich diesen Schaden gemäß beigefügter Vereinbarung (Konkludenzvereinbarung)
bei Ihnen persönlich geltend machen, sowie bei allen anderen
„Involvierten“! Bei jeder zukünftigen Verletzung meiner Grund- und Menschenrechte treten Sie und jeder Ihrer Mitarbeiter in beigefügte Vereinbarung ein und erklären sich damit einverstanden für jede Verletzung dieser Grund- und Menschenrechte jeweils 3 Millionen Euro (Drei Millionen Euro) zu zahlen!
Bitte beachten Sie, dass durch Ihre bzw. des
Jobcenter ….... vorgenommene
Einstellung der Direktzahlungen meiner Wohnungsmietkosten an meinen
Vermieter wegen einer 100% Sanktion eine fristlose Kündigung entstanden
ist und mir gegenüber die Räumung für den
Datum angekündigt wurde.
Diese würde für mich eine Obdachlosigkeit bedeuten, d. h. eine
schwerwiegende Verletzung meiner Grund- und Menschenrechte mit o a.
Schadensersatzfolge gegen Sie und das Jobcenter, sowie für jeden
involvierten Mitarbeiter. Aus eigenem Schutz empfehle ich Ihnen hier
sofort zu handeln um diesen Schaden abzuwenden! Mit freundlichen Grüssen
Vor-, Zuname (unterschreiben!)
Anlagen:
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