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Ralph Boes

Berlin, den 01.04.2015

 

 

An das
Jobcenter Berlin-Mitte

 

 

Sehr geehrte Frau Xxxxx

 

 

hiermit möchte ich entschiedenen Widerspruch gegen die am 06.02.2015 über mich verhängte Sanktion einlegen.

 

Im Sinne des Sanktionsbescheides stimmt es zwar, dass ich für die Kalendermonate September bis November 2014 keine Bewerbungsbemühungen vorgelegt habe.

 

Wenn allerdings in demselben Schreiben behauptet wird,

dass ich "trotz Aufforderung keine Gründe angegeben (habe), die mein Verhalten erklären und als wichtige Gründe im Sinne des SGB II anerkannt werden können", so ist das äußerlich besehen zwar "richtig" – stellt aber trotzdem nichts als eine Riesen-Lüge dar.

 

Richtig ist die Behauptung in sofern, als SGB II verfassungswidrig ist und dementsprechend natürlich alle meine Handlungen, die sich genau dagegen richten, "im Sinne des SGB II nicht anerkannt werden können".

 

Eine Lüge stellt sie dar, insofern sie behauptet, dass ich "trotz Aufforderung keine Gründe für mein Verhalten angegeben" hätte.

Und erst recht stellt sie eine Lüge dar, als sie unterstellt, dass MEINE Gründe nicht gelten.

 

 

Es ist eine der abgründigsten Techniken des Irrsinns und eines jeden Unrechtssystems, den Bezugsrahmen so zu setzen, dass jede Lüge als "richtig" erscheinen kann.

 

Indem Frau Yyyyyy behauptet, dass ich "trotz Aufforderung keine Gründe angegeben" habe, einfach, weil die von mir angegebenen Gründe nach ihrer Auffassung nicht gelten (dürfen), wird alles einfach ausgelöscht, was ihr im Sinne ihrer persönlichen ideologischen Ausrichtung und der ideologischen Ausrichtung ihres Amtes nicht passt.

 

Es wird ausgelöscht:

mein Brief vom 19.01.2015,

in dem ich vier sanktionsaussetzende Gründe vorgebracht habe.

Vor allem aber wird ausgelöscht die gesamte Korrespondenz mit Frau L., das sind:

mein Brief vom 12.12.2014, Frau Yyyyyy's Antwort vom 19.12.2014,
mein Brief vom 07.01.2015 und Frau Yyyyyy`s Antwort vom 03.02.2015

in der ich sie gefragt habe, inwiefern, im Sinne des Artikels 1 des Grundgesetzes, durch ihre Taten und durch die gesetzlich geforderte Sanktionen meine Würde geachtet und geschützt wird, in der ich mit ihr um die Anbindung ihrer Taten und das Taten des gesamten Amtes an die Menschenrechte und an das Grundgesetz gerungen habe.

 

 

Sehr geehrte Frau Xxxxxx,

 

hinter jedem, auch dem amtlichen, Handeln steht – auf beiden Seiten – der Mensch.
Es gibt keine Möglichkeit, sich auf längere Sicht der Verantwortung für sein Tun zu entziehen.

 

Ich, auf meiner Seite, habe ich mich entschieden, mich voll und ganz – d.h. mit meiner gesamten Existenz – für den Schutz der Menschenwürde und den Bestand des Grundgesetzes und die in ihm

s. Artikel 20 GG, Satz 3 und Artikel 1 GG, Satz 1-3

geforderte Anbindung und Unterordnung des Staates (aber auch der Wirtschaft und des Geldsystems!) unter die Menschenrechte einzusetzen.

 

Es liegt bei Ihnen zu entscheiden, welche Rolle in der Welt SIE einzunehmen gedenken.

Indem sie alles auslöschen, was ich zu sagen habe, und was ich im Sinne einer Korrektur eines Gesetzes und seiner Wideranbindung an das Grundgesetz unternehme,

töten Sie einen Menschen.

 

 

Mit freundlichem Gruß,

Ralph Boes