Sehr geehrte Frau Xxxxxx –
herzlichen Dank für die Ihre Anhörungsanfrage vom 15.11.2013.
Ich sehe, dass Sie schreiben: „Mit dem Bescheid vom 18.07.2013 wurde festgelegt, dass Sie Bemühungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit aufnehmen müssen …“ und nicht mehr von „Vereinbarung“ usw. sprechen.
Das ist gut, denn so kommen wir der Wahrheit, die in eigentlich allen Begriffen des Hartz-IV-Systems bewusst lügnerisch vernebelt [1] wird, wenigstens ein bisschen näher.
Danke!
Ansonsten habe ich, wie Sie wissen, - am 14.06.2013 dem von Ihnen verhängten Verwaltungsakt schon im Vorfeld heftig widersprochen - und am 01.08. 2013 den Verwaltungsakt, nachdem ich das bei Ihnen am 28.07.2013 schriftlich angekündigt habe, öffentlich – und unter Polizeischutz – vor ihrem Haus verbrannt. - Am 02.08.2013 habe ich Ihnen geschrieben, dass die Verbrennung erfolgreich durchgeführt ist und dass ich mich an den Verwaltungsakt nicht mehr gebunden fühle.
Widerspruch und
Verbrennung sind beide noch gültig.
Besonders hinweisen
möchte ich dort auf „Siebtens:“, wo genau beschrieben ist, dass die von
Ihnen verhängten Sanktionen auf mich nicht sinnvoll anzuwenden sind, "weil sie in meinem Fall sicher nicht taugen, das vom Gesetzgeber
vorgegebenen Ziel („Anpassung an den Arbeitsmarkt“) zu erreichen, sondern
bestenfalls dazu geeignet sind, meinen (begründeten) Willen zu brechen und
damit ein Mittel politischer Verfolgung sind.“
[2]
So weit zu Ihren
Taten. Jetzt zu den meinen: Wie Sie wissen, bin ich im Widerstand, weil Hartz IV so menschenrechts- wie verfassungswidrig ist. Ich habe das ausführlich in meinem Brandbrief und in vielen vielen weiteren Briefen mit Ihrem "Amt" begründet.
Inzwischen gibt es ein glasklares juristisches Gutachten, welches die Verfassungswidrigkeit des Hartz-IV-Systemes jetzt auch aus verfassungsrechtlicher Sicht darlegt.
Als Begründung für
mein Tun lege ich Ihnen dieses Gutachten bei.
Mit freundlichem Gruß, Ralph Boes
[1] Ich frage mich immer, WARUM die Wahrheit in den Begriffen so vernebelt wird! Wenn die Macher des Gesetzes sich der Rechtmäßigkeit und des Anstandes ihres Tuns SICHER gewesen wären, hätten sie die Begriffe nicht VERNEBELN müssen! [2] Solange es sich um eine Heilbehandlung handelt, darf ein Arzt sogar einen Bauch aufschneiden, Wenn KLAR ist, dass so keine Heilung möglich ist, ist das Aufschneiden des Bauches ein Verbrechen.
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