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Ralph Boes

Berlin, den 25.03.2018

 

Spanheimstr. 11, 13357 Berlin

 
 
 
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Sozialgericht Berlin

Invalidenstraße 52 

10557 Berlin

 

S 27 AS 10257/17

Stellungnahme auf Ihr Schreiben vom 28.02.2018

Antrag auf mündliche Verhandlung

 
 

 

Sehr geehrte Frau Dr. W... –

 

mit Ihrem Schreiben vom 28.02.2018, hier eingegangen am 03.03.2018,

stellen Sie in Aussicht, meine Klage ohne mündliche Verhandlung durch einfachen Gerichtsbescheid zu entscheiden.

 

Mit Ihrem Brief vom 23.01.2018, hier erst eingegangen am 20.02.2018,
haben Sie Gründe für Ihre Entscheidung vorgelegt und geschrieben, dass ich mich mit meiner Klage rechtsmissbräuchlich verhalte, weil meine Klageerhebung widersprüchlich sei und ich durch sie keine Verbesserung meiner rechtlichen und wirtschaftlichen Stellung erreichen könne.

 

Weiter führen Sie an, dass der Beklagte meinem ursprünglichen Begehren durch das Anerkenntnis in dem Verfahren S175 AS 14857/15 voll entsprochen habe und ich damit klaglos gestellt sei.

 


Ihre Entscheidung entspringt einem grundsätzlichen Missverständnis der Sachlage:

 

1.) Das Jobcenter hat durch sein Anerkenntnis IN KEINER WEISE meinem "ursprünglichen Begehren" im Verfahren S175 AS 14857/15 entsprochen,
sondern sich nur selbst aus der Schusslinie von Fragen genommen, deren gerichtliche Klärung für es selbst höchst unangenehm sein dürfte.

 

2.) Ein Begehren zur Auflösung der Sanktion lag meinerseits ZU KEINEM ZEITPUNKT vor!

Siehe S175 AS 14857/15, oder Anlage 17 in der Ihnen vorliegenden Klage

 

 

Bevor Sie nicht vollständig wahrgenommen haben, dass es sich in S 175 AS 14857/15  NICHT (!) um eine Klage gegen eine Sanktion handelt, gehen Sie IN ALLEN PUNKTEN von völlig falschen Voraussetzungen aus.

 

In meiner Klageschrift S 27 AS 10257/17 habe ich mich SEHR bemüht, die Dinge sauber darzustellen.

Auf Seite 10 f ist auch auf die von Ihnen hier angeführten Ablehnungsgründe (Unzulässigkeit der Klage) schon ausführlich eingegangen worden, weswegen ich hier darauf verweise.

 

Da ich bei dem grundsätzlichen Missverständnis, welches sich in ihren Schreiben zeigt, davon ausgehen muss, dass Sie die Klageschrift und mein Rechtschutzbedürfnis gegen die unglaublichen Rechtsbeugungen des Jobcenters nicht verstanden haben,
bestehe ich unbedingt auf einer mündlichen Verhandlung.

 

 

 

Mit freundlichem Gruß,

 

Ralph Boes

 

 

 

____________
 

P.s.:

Wasser auf der Erde fällt zu Boden. Wasser im Weltraum bildet sich zu einer frei schwebenden Kugel.
– Man kann nicht davon ausgehen, dass Verhältnisse, die für eine gewöhnliche Klage gegen eine Sanktion selbstverständlich gelten, einfach auch auf eine Normenkontrollklage zu übertragen sind.