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Spanheimstr. 11, 13357 Berlin Sozialgericht Berlin Invalidenstraße 52 10557 Berlin
S 27 AS 10257/17 Stellungnahme auf Ihr Schreiben vom 28.02.2018 Antrag auf mündliche Verhandlung
Sehr geehrte Frau Dr. W... –
mit Ihrem Schreiben vom 28.02.2018, hier eingegangen am 03.03.2018, stellen Sie in Aussicht, meine Klage ohne mündliche Verhandlung durch einfachen Gerichtsbescheid zu entscheiden.
Mit Ihrem
Brief vom 23.01.2018, hier erst eingegangen am 20.02.2018,
Weiter führen Sie an, dass der Beklagte meinem ursprünglichen Begehren durch das Anerkenntnis in dem Verfahren S175 AS 14857/15 voll entsprochen habe und ich damit klaglos gestellt sei.
1.) Das Jobcenter hat durch sein
Anerkenntnis IN KEINER WEISE
meinem "ursprünglichen Begehren" im Verfahren
S175 AS 14857/15 entsprochen,
2.) Ein Begehren zur Auflösung der Sanktion lag meinerseits ZU KEINEM ZEITPUNKT vor! Siehe S175 AS 14857/15, oder Anlage 17 in der Ihnen vorliegenden Klage
Bevor Sie nicht vollständig wahrgenommen haben, dass es sich in S 175 AS 14857/15 NICHT (!) um eine Klage gegen eine Sanktion handelt, gehen Sie IN ALLEN PUNKTEN von völlig falschen Voraussetzungen aus.
In meiner Klageschrift S 27 AS 10257/17 habe ich mich SEHR bemüht, die Dinge sauber darzustellen. Auf Seite 10 f ist auch auf die von Ihnen hier angeführten Ablehnungsgründe (Unzulässigkeit der Klage) schon ausführlich eingegangen worden, weswegen ich hier darauf verweise.
Da ich bei dem grundsätzlichen
Missverständnis, welches sich in ihren Schreiben zeigt, davon ausgehen
muss, dass Sie die Klageschrift und mein Rechtschutzbedürfnis gegen die
unglaublichen Rechtsbeugungen des Jobcenters nicht verstanden haben,
Mit freundlichem Gruß,
Ralph Boes
____________ P.s.:
Wasser
auf der Erde fällt zu Boden.
Wasser im Weltraum bildet
sich zu einer frei schwebenden Kugel.
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