Wieder
einmal durfte man bei
Stern TV (12.12.18) zum Thema Sanktionen bei Hartz-IV dieselben
kruden Argumente zur Legitimation der Kürzungspolitik bestaunen, wie sie
seit eh und je heruntergebetet werden:
Niemand müsse in Deutschland verhungern, niemand müsse obdachlos werden,
die Kürzung unter das Existenzminimum sei eben nur ein kleiner Schubs.
Manchmal müsse man die Leute eben "ein Stück weit über die Kante
schubsen", formuliert Herr Alt in verharmlosender Manier. Ein Stück weit
über eine Kante ist jedoch meist ein ganzes Stück zu weit!
So kommt Herr Alt auch in Erklärungsnot, als der faktisch obdachlose
Studiogast von seinen Erfahrungen mit den Jobcenterkürzungen berichtet
und Herr Alt die Situation einfach mal schönredet, indem er sagt, der
Mann sei ja gar nicht obdachlos. Er habe ja Obdach im Obdachlosenheim.
Ebenso zynisch erweist sich seine Argumentation auch zum Thema Hungern,
indem er sich auf die vielen Tafeln beruft, zu denen man ja gehen könne.
Die Worte
„Spielregeln
einhalten“, „Bußgelder im Straßenverkehr seien auch unangenehm“, „wer
Rechte hat, müsse auch Pflichten kennen“ werden eingeworfen und erhalten
viel Beifall aus dem Publikum.
Leider geht es für die Betroffenen selten darum, zu Spielen oder um ein
paar Verkehrsregeln. Es geht hier um ihre blanke Existenz und auch um
die individuelle Würde.
Die Drohkulisse die durch die Sanktionspraxis geschaffen wird, schwebt
über allen Betroffenen.
Am Ende schadet die Einhaltung der so niedlich als „Spielregeln“
bezeichneten Sanktionen durch die Jobcenter der gesamten Gesellschaft
und so auch denen, die hier noch tüchtig dafür Klatschen. Nicht umsonst
hat Deutschland den größten Niedriglohnsektor, europaweit eins der
schlechtesten Lohnniveaus und ausufernde Zeitarbeit, in der Menschen
marktflexibel verheizt werden dürfen. Und nicht grundlos finden sich
täglich Menschen, die Mülltonnen nach Pfandflaschen und Essensresten
absuchen, vor Ladeneingängen oder unter Brücken schlafen oder in
sozialer Isolation dahinvegetieren. Davon hat Herr Alt aber vermutlich
noch nichts mitbekommen. Deutschland geht es schließlich gut.
Am 15.1.19 wird das Bundesverfassungsgericht erstmals über die Frage
verhandeln, inwiefern ein Minimum eigentlich noch gekürzt werden darf.
Zu viele Hoffnungen dürfen die Betroffenen sich wohl kaum machen.
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Diese Pressemitteilung wurde auf
openPR im Presseportal Berlin veröffentlicht.
Diana Aman/Ralph Boes , Bürgerinitiative Grundeinkommen e.V.,
Spanheimstr.11, 13357 Berlin
0176-56109443
Diana Aman ist seit 9 Jahren unter anderem für die Pressearbeit aktiv im
Vorstand der Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V.
Berlin, die sich neben der Wiedereinsetzung der Grundrechte und ein
bedingungsloses Grundeinkommen auch für die Abschaffung der Sanktionen
innerhalb des Sozialsystems einsetzt. Nach ihrem Magisterstudium der
Fächer Philosophie, Soziologie und Psychologie und einer Weiterbildung
zur Moderatorin und Trainerin ist sie seit mehreren Jahren freiberuflich
und künstlerisch tätig. Seit 3 Jahren promoviert sie zudem an der
Universität Hildesheim zu einem neuen Arbeitsbegriff.