Erfolgreicher Widerspruch gegen einen
Verwaltungsakt ...
Bericht der erfolgreichen Widerspruchsführerin :-)
Als freischaffender Kinderbuchautor
wollte mich das Jobcenter (im folgenden JC genannt) mit der sog.
Eingliederungsvereinbarung (EGV) bereits mehrmals zur Aufgabe meines
Berufes zwingen und mich zurück in das Heer der Arbeitslosen kommandieren.
Bisher konnte ich mich erfolgreich dagegen wehren. Da ich weiß, dass mir
das nicht allein so geht, habe ich Ralph Boes gebeten, meine Erfahrungen
mit dem JC zu veröffentlichen:
Das Arbeitslosengeld II (ALG II) heißt korrekt "Grundsicherung für
Arbeitssuchende". Künstler aber suchen keine Arbeit, sie haben nur zu
wenig Einkommen oder momentan gar keins und wollen bis zum nächsten
Auftritt, dem Verkauf ihres Gemäldes oder der Herausgabe ihres Buches eine
Überbrückung, um weiterarbeiten zu können. Doch die "Berater" müssen jedem
"Kunden" eine EGV überstülpen und ihnen möglichst einen Job oder eine
Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt vermitteln - ob der
Künstler dafür Zeit hat oder nicht. Und was sich Kulturschaffende im JC
bieten lassen müssen, schlägt oft dem Fass den Boden aus: "Bilden Sie sich
ein, dass Sie wie die Rowling werden können?!" oder "Bei uns wird der Herr
Künstler zum Tellerwäscher!" (s.
www.welt.de/vermischtes/article108555694/Leider-kein-Geld-aber-dafuer-lecker-Catering.html)
Das glaube ich gern, denn diese Art "Beratung" habe selbst erlebt. Seit
meiner Klage 2009 aber nicht mehr - das muss ich hier betonen, denn sie
wurde 2011 positiv entschieden und seither sind "Einladungen" selten
geworden.
Mit dem SGB II, der Bibel aller "Berater", die sich daran klammern als
gäbe es kein Grundgesetz (GG), entziehen sie dem Künstler seine
Arbeitsgrundlagen, nehmen ihm seine Kreativität und die Zeit, sich voll zu
entfalten, verwehren dem Maler das Atelier, dem Schriftsteller die
Bibliothek oder dem Bildhauer die Werkstatt, nur weil der Raum die
vorgegebene Wohnungsgröße überschreitet und es sogar schon zur
Zwangsräumung gekommen ist, s.
www.gegen-stimmen.de/2009/03/hello-world.
Dieses SGB II ist - wie gesagt - die Bibel der Berater, sie können daran
glauben oder nicht. Lassen Sie sich damit also nicht unter Druck setzen:
Das GG gilt für alle Bürger, es steht über dem SGB II und widerspricht dem
in etlichen Paragraphen. Man muss seinem "Berater" nur begreiflich machen,
welche Paragraphen nicht verfassungskonform sind (s. Brandbrief von Ralph
Boes, den man bei einer sog. Einladung gleich mit überreichen kann) und
dass die Eingliederungsvereinbarung ein ziviler Vertrag ist, hier
das BGB greift und Sie die EGV keinesfalls unterschreiben werden -
denn wer von uns Bürgern unterschreibt schon einen Vertrag, der nur
Nachteile für ihn bringt?!
Seit ich mich 2009 mit Händen und Füßen gegen die unter Druck
unterschriebene EGV gewehrt und mithilfe meines aufmerksamen
Rechtsanwaltes, der einen Formfehler fand, auch die Klage erfolgreich über
die Bühne gebracht habe, wehre ich mich von nun an gleich mithilfe des
Grundgesetzes, um in meinem Beruf weiterarbeiten zu können. Letztens
musste ich nicht klagen, denn inzwischen weiß auch mein JC, dass ich mein
Rückrat nicht durch einen Gartenschlauch ersetzen lasse und vermeidet in
weiser Voraussicht eine Auseinandersetzung, indem es mir 2012 gleich eine
EGV zum Unterschreiben nach Hause geschickt hatte. Na, da hat mich mein
neuer "Berater" aber kennengelernt (s. Link:
Weigerung, vom 1.11.2012)! Das ist Betrug und man kann Anzeige
erstatten. Aber so weit wollte ich nicht gehen.
Zu einer "Einladung" nehme ich immer einen Zeugen mit, lege dem "Berater"
ein Schreiben vor, was ich die ganze Zeit gemacht habe und in Zukunft
plane, beziehe mich bei der Vorlage der EGV auf das Grundgesetz, das - wie
gesagt - über dem SGB II steht. Also:
1. ich unterschreibe die EGV nicht, nehme
2. das Schreiben mit nach Hause, schicke
3. dem JC die Weigerung dazu schriftlich und lasse
4. - ganz entspannt - den Verwaltungsakt (VA) kommen. Und als
5. lege ich auf den VA schriftlich Widerspruch ein mit einem Termin für
eine Antwort des JCs und warte. (s. Link:
Widerspruch vom 21.12.2012)
Als ich dachte, der VA sei erledigt, weil ewig keine Antwort kam, traf ein
Schreiben ein, dass die Bearbeitung meines Widerspruchs noch dauert. Gut.
Hauptsache ich konnte arbeiten. Das übliche halbe Jahr war überschritten,
dann endlich die erlösende Nachricht, dass meinem Widerspruch in vollem
Umfang entsprochen wurde, s. (Link:
Schreiben vom JC mit Datum vom 30.08.2013)
Wenn Sie also die EGV nicht unterschreiben, haben die JC keine Möglichkeit
Sie zu sanktionieren und wenn sie es tun, wehren Sie sich gleich, es
kostet nur Überwindung und Zeit. Die Gerichte haben bisher für die
Hifesuchenden entschieden, denn ein Vertrag muss auf gegenseitigem
Einverständnis beruhen, eine Vereinbarung muss vereinbart werden. Und das
haben inzwischen auch die meisten JC begriffen, denn dafür gibt es ein
Urteil, s.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=67406.
Schauen Sie sich auch dazu auf
www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-alg-ii-eingliederungsvereinbarung-verstoesst-gegen-das-grundgesetz.html
die Lehrfilmchen an! Und die sind für jeden hilfebedürftigen Bürger
gedacht.
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