Abschlussbericht Tagung des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte:
(Ich danke DSB für die Zusendung des Dokuments, RB)
E/C.12/DEU/CO/5 – Concluding Observations of the Committee on Economic,
Social and Cultural Rights – Germany
(ADVANCE UNEDITED VERSION):
http://www2.ohchr.org/english/bodies/cescr/docs/E.C.12.DEU.CO.5-ENG.doc
Der ganze Bericht
in deutscher Sprache >>
Bericht im Tagesspiegel >>
darin:
No. 19
"Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass Regelungen des
Vertragsstaates [Deutschland, DSB] im Rahmen der Arbeitslosenhilfe und der
Sozialhilfe, einschließlich der Auflage für Empfänger von
Arbeitslosengeld, jede zumutbare Arbeit‘ anzunehmen, was in der Praxis als
nahezu ‚jede Arbeit‘ ausgelegt werden kann, und der Einsatz von
Langzeitarbeitslosen für unbezahlte gemeinnützige Arbeit zu Verstößen
gegen die Artikel 6 und 7 des Pakts führen kann. (Art. 6, 7 und 9)
Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, dafür zu
sorgen, dass seine Arbeitslosen-unterstützungssysteme das Recht des
Einzelnen, frei eine Beschäftigung seiner Wahl anzunehmen, sowie das Recht
auf gerechtes Entgelt achten." (Fettdruck von mir, R.B.)
No. 21
"Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht die
Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens zur Berechnung der Grundsicherung
bestätigt hat, ist jedoch nach wie vor besorgt darüber, dass dieses
Verfahren den Leistungsempfängern keinen angemessenen Lebensstandard
gewährleistet. Weiterhin ist der Ausschuss besorgt darüber, dass infolge
der sehr geringen Höhe der Regelleistungen für Kinder annähernd 2,5
Millionen Kinder in dem Vertragsstaat unterhalb der Armutsgrenze
bleiben. Ferner ist der Ausschuss besorgt darüber, dass der
steuerpflichtige Anteil der Renten 2005 auf 80 % angehoben wurde. (Art.
9, 10)
Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, die Methoden
und Kriterien zur Bestimmung der Regelsätze zu überprüfen und die
Tauglichkeit der Kriterien regelmäßig zu überwachen, um sicherzustellen,
dass die Regelsätze Leistungsempfängern einen angemessenen
Lebensstandard ermöglichen. Weiterhin fordert der Ausschuss den
Vertragsstaat nachdrücklich auf, die Auswirkungen seiner verschiedenen
Pläne der sozialen Sicherheit, einschließlich des Kinderbildungspakets
von 2011, auf die Kinderarmut fortlaufend zu prüfen. Der Ausschuss
empfiehlt außerdem dem Vertragsstaat, seinen Beschluss zur Anhebung des
steuerpflichtigen Anteils der Renten zu überdenken.
In diesem Zusammenhang wiederholt der Ausschuss seine 2001 abgegebene
Empfehlung, dafür Sorge zu tragen, dass die von dem Vertragsstaat
durchgeführte Sozialreform nicht rückschrittlich die paktgestützten
Rechte der Niedriglohngruppen und der benachteiligten und randständigen
Bevölkerungsgruppen beeinträchtigt, und verweist den Vertragsstaat auf
seine Allgemeine Bemerkung Nr. 19 (2007) über das Recht auf soziale
Sicherheit."
No. 24
"Der Ausschuss vermerkt mit Besorgnis, dass den Angaben des
Vertragsstaates zufolge 13 Prozent der Bevölkerung des Vertragsstaates
unterhalb der Armutsgrenze leben und 1,3 Millionen Menschen zwar
wirtschaftlich aktiv sind, aber Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen
müssen, da ihr Verdienst für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Der
Ausschuss ist ferner besorgt darüber, dass ein solcher Stand der Armut
in Anbetracht des umfassenden sozialen Sicherungssystems in dem
Vertragsstaat möglicherweise auf eine unzureichende Leistungshöhe oder
beschränkten Leistungszugang hindeutet. (Art. 11, 9)
Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, ein umfassendes
Armutsbekämpfungsprogramm anzunehmen und durchzuführen, das die
Armutsaspekte berücksichtigt, die in den verschiedenen, von dem
Vertragsstaat vorgenommenen Fachanalysen genannt werden. Der Ausschuss
empfiehlt, im Rahmen dieser Strategien eine Überprüfung der Höhe der
Sozialleistungen vorzunehmen.
Außerdem fordert der Ausschuss die Vertragspartei auf, die
Menschenrechte in die Durchführung des Armutsbekämpfungsprogramms
einzubeziehen und damit den benachteiligten und randständigen
Gruppen besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. In diesem Zusammenhang
verweist der Ausschuss den Vertragsstaat auf seine Erklärung über Armut
und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte (2001)."
|